Startseite | Inhalt | Impressum | Hilfe | Schriftgröße A A A

Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei

Benutzungsordnung

Aufgrund von §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Denkendorf am 22.11.2004 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Denkendorf. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und  Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.

2. Die Angebote der Bücherei können im Rahmen dieser Benutzungsordnung von allen Einwohnern und Auswärtigen genutzt werden. Über die Zulassung entscheidet die Bücherei.

3. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

§ 2 Gebührenpflicht 

1. Die Nutzung der Medien in den Räumen der Bücherei ist, mit Ausnahme des Internets, kostenlos.

2. Eine Anmeldegebühr ist nicht zu entrichten.

3. Für die Ausleihe bestimmter Medien, die verspätete Rückgabe, die Beschädigung oder den Verlust von Medien sowie für andere Dienstleistungen oder Verwaltungskosten werden Gebühren erhoben. Diese sind nach der Bekanntgabe an den Benutzer sofort fällig.

4. Die einzelnen Gebühren können dem beigelegten Gebührenverzeichnis entnommen werden. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Anmeldung

1. Zur Anmeldung ist der Personalausweis oder der Reisepass in Verbindung mit einer amtlichen Bestätigung des Wohnsitzes vorzulegen. Mit der Unterschrift erkennt der Benutzer die geltende Benutzungs- und Gebührenordnung an.

2. Bei Kindern sowie Jugendlichen unter 16 Jahren ist die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Dieser verpflichtet sich zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

3. Jeder Benutzer erhält einen Benutzer-Ausweis. Dieser ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Auf Anfrage wird bei Verlust ein gebührenpflichtiger Ersatzausweis erstellt.

4. Namens- und Wohnsitzwechsel sowie der Verlust des Benutzer-Ausweises sind der Bücherei umgehend mitzuteilen. Der Inhaber haftet für alle auf seinen Ausweis entliehenen Medien und für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Ausweis entstehen.

§ 4 Ausleihe

1. Gegen Vorlage des Benutzer-Ausweises können Medien entliehen werden. Ein Entleihen ohne Ausweis ist nicht möglich.

2. Die Leihfrist beträgt für          

Bücher 4 Wochen
Zeitschriften 2 Wochen
Spiele, MCs, CDs, CD-ROMs 2 Wochen
Videos, DVDs 1 Tag

Zeitungen und die jeweils neuesten Zeitschriften können nur in der Bücherei genutzt und nicht entliehen werden.

Für das Entleihen der Medien wird eine Jahresgebühr oder eine Einzelausleihgebühr ehoben.

3. Eine Verlängerung der Leihfrist ist bei allen Medien zwei mal möglich, falls keine Vorbestellungen vorliegen. Eine evtl. Ausleihgebühr wird bei der Verlängerung erneut fällig.

4. Ist ein gewünschtes Medium entliehen, kann es vorbestellt werden. Für Videos und DVDs ist keine Vorbestellung möglich. Es wird eine Vormerkgebühr erhoben.

5. Entliehene Medien sind innerhalb der Leihfrist und während der Öffnungszeiten zurückzugeben.

6. Bei Überschreitung der Leihfrist wird ab dem 5. Öffnungstag eine Säumnisgebühr erhoben. Bei Videos und DVDs wird die Säumnisgebühr bereits ab dem 1. Tag fällig.

7. Bei Überschreitung der Leihfrist um 4 Wochen (bei Videos und DVDs 2 Wochen) erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung. Die zweite Mahnung erfolgt nach weiteren 3 Wochen.

8. Werden Medien trotz Mahnung nicht zurückgegeben, erfolgt die gebührenpflichtige Einholung der Medien und der bisher angefallenen Gebühren.

§ 5 Behandlung der Medien, Haftung

1. Der Benutzer verpflichtet sich, die Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschmutzung, Beschädigung oder Veränderung zu bewahren und fristgerecht abzugeben. Er trägt dafür Sorge, dass auch im Falle einer persönlichen Verhinderung entliehene Medien fristgerecht zurückgegeben werden.

2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit hin zu prüfen.

3. Verlust oder Beschädigung entliehener Medien sind der Bücherei zu melden. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.

4. Bei Beschädigung von Medien oder Eigentum der Bücherei innerhalb des Hauses haftet der Verursacher. Es ist nicht gestattet, Änderungen an den Geräten vorzunehmen oder technische Störungen selbst zu beheben.

5. Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Benutzter verpflichtet sich, die Regelungen und Bestimmungen des Urheberrechtes einzuhalten.

6. Es haftet der Benutzer, auf dessen Ausweis die Medien entliehen worden sind.

7. Für Schäden, die durch die Nutzung der Medien entstehen, haftet die Bücherei nicht.

§ 6 Internetnutzung

Für die Nutzung des öffentlichen Internetplatzes in der Bücherei gelten die separat veröffentlichten Internet-Regeln.

§ 7 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht

1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass er andere nicht stört oder behindert. Essen und Trinken, Rauchen, Rollschuhfahren oder ähnliches sind nicht erlaubt. Handys sind auszuschalten. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

2. Mitgebrachte Taschen sind an der Garderobe einzuschließen. Für innerhalb des Hauses verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für die abschließbaren Taschenschränke.

3. Das Hausrecht nimmt die Büchereileitung bzw. deren Vertretung wahr. Beim Aufenthalt in der Bücherei ist den Anordnungen des Büchereipersonals Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der Benutzer-Ausweis gesperrt bzw. einbehalten werden sowie der Besucher von der Nutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

§ 8 In-Kraft-Treten 

Die Benutzungsordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung außer Kraft.


Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Denkendorf, den 22.11.2004

Jahn

Bürgermeister 

Gebührenordnung

1      Jahresgebühr und Einzelausleihgebühr

1.1  Für die Entleihung von Büchern, Spielen, CDs, CD-ROMs, Kassetten, Zeitschriften und die Nutzung des Internets werden jährlich nachfolgende Gebühren erhoben

Jahresgebühr für Erwachsene ab 18 Jahren   11,00 €

Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften
(für 2 Personen)                                                     15,00 €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren               frei

Institutionen (Schulen, Kindergärten etc.)     frei


1.2  Für die Einzelausleihe von Medien wird eine Gebühr erhoben.

                 Einzelausleihe je Medium               1,00 €

1.2  Für die Entleihung von DVDs und Videos wird zusätzlich zur Jahresgebühr und für Benutzer unter 18 Jahren eine Leihgebühr erhoben. Sie beträgt je

                 DVD / Video                                       0,50 €

Die DVD- und Video-Gebühr entfällt bei Zahlung der Einzelausleihgebühr.

2     Fernleihe

2.1  Für die Entleihung eines über den Leihverkehr bestellten Buches wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sie beträgt je

                Fernleihe                             € 2,50 

3      Säumnis- und Mahngebühren 

3.1  Bei Überschreitung der Leihfrist von mehr als 4 Öffnungstagen werden Säumnisgebühren fällig. Sie betragen pro Öffnungstag und Medium je

         Video        € 0,50               
         alle anderen Medien       € 0,10  

3.2  Bei längerer Überschreitung der Leihfrist kann eine schriftliche Mahnung erfolgen. Die Verwaltungsgebühr dafür beträgt für die

         1. Mahnung € 5,00    
         2. Mahnung € 5,00
 

3.3  Für die Einholung von Medien und Gebühren durch den Vollzugsbeamten der Gemeinde wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sie beträgt je

          Einholung € 15,00

Die bisher angefallen Säumnis- und Mahngebühren bleiben davon unberührt.

4      Ersatzausweis, Medienersatz

4.1  Bei Verlust des Benutzer-Ausweises wird für die Ausstellung eines Ersatzausweises eine Gebühr erhoben. Sie beträgt je

               Ersatzausweis € 2,50          

4.2  Bei Verlust oder Beschädigung von Medien wird der Neupreis erhoben.

4.3  Bei Verlust von Spielteilen oder anderen Medienbeilagen werden die Kosten für die Wiederbeschaffung fällig. Können als Ersatz Spielteile aus dem Materiallager der Bücherei genommen werden, wird eine Pauschalgebühr erhoben. Sie beträgt je

                 Spielteil € 0,50

4.4  Für beschädigte Hüllen von Cassetten, CDs oder Videos wird eine Ersatzgebühr fällig. Sie beträgt je

                  Ersatzhülle   € 0,50    

5      Internetnutzung

5.1  Die Nutzung des Internet ist in der Jahresgebühr enthalten. 

5.2  Ohne die Einrichtung einer Jahresgebühr wird die Nutzung des Internets wie folgt berechnet:

        je angefang. 1/4 Stunde       0,50 €

5.3  Auf Wunsch können Informationen aus dem Internet ausgedruckt oder auf einer in der Bücherei erworbenen Diskette gespeichert werden. Die Kosten dafür betragen je

           Papierbogen € 0,05      
           Diskette € 0,50

Internet-Regeln

Entsprechend ihrem Bildungs- und Informationsauftrag hat die Bücherei Denkendorf einen öffentlichen Internetzugang eingerichtet. Es gelten für die Nutzung folgende, die Benutzungsordnung ergänzende, Regeln:

Zur Nutzung des Internets ist ein gültiger Benutzer-Ausweis der Bücherei nötig. Mit der Nutzung des Internets werden die Regeln anerkannt.

Das Internet steht Benutzern ab 18 Jahren zur Verfügung. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen einmalig die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten das Internet nutzen.

Mit der Nutzung des Internets entstehen Gebühren. Durch das Ausdrucken oder den Erwerb von Disketten zum Abspeichern entstehen ebenfalls Gebühren. Die Höhe der Gebühren ist der jeweiligen Gebührenordnung zu entnehmen. Die entstandenen Gebühren sind nach dem Verlassen des Internets sofort an der Theke zu bezahlen.

Die Bücherei Denkendorf kann während der Nutzung des Internets keine Einführungen oder Hilfestellungen leisten. Hierzu werden nach Bedarf angekündigte Veranstaltungen angeboten.

Die Bücherei übernimmt für Inhalte des Internets keine Verantwortung. Es ist eine übliche Filtersoftware installiert. Werden dennoch jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Inhalte aufgerufen, sind diese Seiten sofort zu verlassen.

Das Senden von E-Mails ist nur über Drittprovider (z.B. gmx) möglich. Das Bestellen von Waren über den Internet-Anschluss der Gemeinde ist verboten.

Der Anschluss steht zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung des Internets, falls durch höhere Gewalt, defekte Geräte, überlastete Leitungen oder andere Gründe der Internet-Anschluss ausfällt.

Die Nutzungsdauer beträgt pro Leser 30 Minuten je Öffnungstag. Maximal sind zwei Personen am Internetplatz zugelassen.

Die Geräte müssen schonend behandelt werden, es dürfen keine Veränderungen an der Soft- oder Hardware vorgenommen werden. Das Büchereipersonal ist bei Problemen oder Schäden sofort zu informieren.

Das Herunterladen von Daten auf die lokale Festplatte ist verboten. Daten dürfen nur auf Diskette gespeichert werden. Die Disketten können in der Bücherei erworben werden. Das verwenden von mitgebrachten Disketten ist nicht gestattet.

Der Nutzer bzw. die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die sie an den Geräten oder im System verursachen.


6      Vormerkgebühr

6.1  Auf Wunsch können entliehene Medien - außer Videos und DVDs - vorgemerkt werden. Für die Vormerkung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sie beträgt

                  je Vormerkung                       0,55 €


zurück

255
Auf einen Klick