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Lokalpolitik
 
Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister.

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit er nicht den Ausschüssen oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderätinnen/Gemeinderäte), die alle fünf Jahre von der Bürgerschaft der Gemeinde gewählt werden. Wahlberechtigt sind auch Angehörige von EU-Staaten, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben.

Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder dem Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Er wird alle acht Jahre von der Bürgerschaft der Gemeinde gewählt. Wahlberechtigt sind auch Angehörige von EU-Staaten, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben.
 


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