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Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung SATZUNG über die Form der öffentlichen Bekanntmachung I. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 6. April 1987 folgende Satzung beschlossen: § 1 (1) Öffentliche Bekanntmachungen werden durch Einrücken in das eigene Amtsblatt der Gemeinde Denkendorf „Gemeindeanzeiger Denkendorf“ durchgeführt. (2) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblatts. § 2 (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über öffentliche Bekanntmachungen vom 24. April 1970 außer Kraft.
II. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO III. Bekanntmachung der Satzung Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06. April 1987 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 73770 Denkendorf, den 06. April 1987 J a h n Bürgermeister |