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Wir benötigen einen Kinderreisepass Seit dem 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden, sondern benötigen einen eigenen Kinderreisepass oder - je nach den Einreisebestimmungen des Landes - einen Reisepass. Den Antrag für die Ausstellung eines Kinderreisepass erhalten Sie im Bürgerbüro. Wenden Sie sich bitte an Frau Maurer, Frau Bauknecht oder Frau Höger. Legen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro. Kinderreisepässe sind maximal bis zum 12. Lebensjahr gültig. Ab dem 12. Lebensjahr kann den Kindern ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Die Personalausweispflicht besteht allerdings nach wie vor erst ab dem 16. Lebensjahr. Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebesttimmungen des Zielreiselandes ab. Insoweit besteht eine Informationspflicht der Reisenden. Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen können sich Reisende unter http://www.auswaertiges-amt.de bzw. unter http://www.us-botschaft.de informieren. |