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Sterbefall - was tun?

Wenn ein Sterbefall eintritt, benachrichtigen Sie bitte einen Arzt, der die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellt. 

Tritt der Sterbefall in der Gemeinde Denkendorf ein, ist er spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt Denkendorf, Zimmer E.07, Tel. 0711/34 16 80-31, mündlich anzuzeigen. Bei Sterbefällen außerhalb Denkendorfs ist das Standesamt des Sterbeorts zuständig. Sie können den Sterbefall persönlich anzeigen oder hierfür ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das dann auch die übrigen Formalitäten erledigen kann.

Zur Anzeige eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Todesbescheinigung
- standesamtliche Unterlagen (alle vorhandenen Urkunden und unter
  Umständen das
Stammbuch der Familie). Für Nachfragen wenden Sie
  sich bitte direkt an das Standesamt.
Die Vorlage der Urkunden erübrigt
  sich, wenn entsprechende Unterlagen bereits beim Standesamt
  Denkendorf vorhanden sind.
- schriftliche Testamente o. ä. sind umgehend beim Notariat abzugeben
- Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person
- Reisepass oder Personalausweis der anzeigenden Person

Die Gebühr für Sterbeurkunden beträgt nach derzeitigem Stand 7 Euro, für jede weitere 3,50 Euro. Für die Bestattung erhalten Sie drei kostenlose Sterbeurkunden (Krankenkasse, Pfarrer und Rentenzwecke).

Wegen des Bestattungstermins setzen Sie sich bitte umgehend mit dem zuständigen Pfarrer und der Friedhofsverwaltung (Standesamt) in Denkendorf in Verbindung.

Sofern eine Feuerbestattung erfolgen soll, kann vor der Überführung ins Krematorium in der Denkendorfer Friedhofskirche eine Trauerfeier stattfinden.

Der Schlüssel für die Zelle der Leichenhalle wird von der Friedhofsverwaltung ausgehändigt.

Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer-, Waisenrente) können Sie bei der zuständigen Ortsbehörde für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung im Rathaus, Zimmer E.02, Tel. 34 16 80-36, beantragen. Bei der Antragstellung sind die Versicherungsnachweise der/des Verstorbenen, eine Sterbeurkunde und der eigene Personalausweis vorzulegen sowie eine Kontonummer für den Rentenbezug anzugeben. Hat der/die Verstorbene bereits Rente bezogen, sollte innerhalb von 14 Tagen die Weiterzahlung der Rente (das sog. Sterbevierteljahr, d. h. drei Monate Rente des/der Verstorbenen in voller Höhe) beim Postrentendienst beantragt werden. Dieser Antrag ist unter Vorlage einer Sterbeurkunde und des eigenen Personalausweises bei der Ortsbehörde (Rathaus, Zi. E.02) zu stellen; er kann aber auch auf dem Postamt gestellt werden.

  


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